KAG Müttergenesung
Die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung (KAG) www.kag-muettergenesung.de ist die größte von fünf Trägergruppen in der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung - Deutsches Müttergenesungswerk (MGW). Neben der KAG sind dies die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft. In der KAG sind zusammengeschlossen: die Caritas-Konferenzen (CKD), der Caritasverband (CV), der Katholische Frauenbund (KDFB) und die Katholische Frauengemeinschaft (kfd).
Seit mehr als 70 Jahren engagiert sich die Arbeitsgemeinschaft mit Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen für die Anliegen von Frauen und Familien, insbesondere auch in gesundheitspolitischen Entscheidungen.
Ihre Anliegen sind:
- Die Gesundheit von Müttern
- Unterstützung für Familien
Die Caritas-Konferenzen sind Teil der Arbeitsgemeinschaft und Mitträger dieses Auf-gabengebietes. Im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements, z.B. bei der Wohnviertelarbeit, treffen die Mitarbeiterinnen immer wieder auf Frauen, die an den Rand ihrer körperlichen und seelischen Kräfte gelangt sind.
Ursachen hierfür können sein:
- Krankheiten der Mutter
- Krankheiten der Kinder
- Arbeitslosigkeit
- Trennung
- Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
- Behinderungen
- Probleme alleinerziehender Mütter.
Ihre Aufgabe ist es dann, diese Frauen zu einer Kur zu ermutigen. Sie können ihnen helfen, den ersten Kontakt zu der Beratungs- und Vermittlungsstelle beim Caritasverband herzustellen, sie auf dem weiteren Weg begleiten und ergänzende Hilfen vermitteln, (z.B. Kinderbetreuung, Bekleidungshilfen, Taschengeld für den Kuraufenthalt, Zuschuss zur gesetzlichen Zuzahlung)
Folgendes muss man zu Kuren wissen:
- Voraussetzung für jede Kur ist ein ausführliches Attest des Arztes. Das erforderliche Formular hält der zuständige Caritasverband bereit.
- Die Krankenkasse lässt die Kurnotwendigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) prüfen und legt dazu das ärztliche Attest zugrunde.
- Die Kosten der Kur werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
- Wie bei jeder anderen Kur wird aber eine gesetzliche Zuzahlung gefordert. Sie beträgt z. Z. 10,-- € je Kalendertag. Kinder sind grundsätzlich davon befreit. Sozialhilfeempfänger und Familien, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, zahlen verringerte Zuzahlungen.
- Die Regelkurdauer beträgt 21 Tage. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
- Urlaubstage werden bei MGW-Kuren nicht angerechnet.
Die KAG Müttergenesung bietet Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren und Kinderkuren an. Der örtliche Caritasverband berät die Mutter bei der richtigen Wahl der Kur. Bei allen Fragen helfen die zuständigen Orts- und Kreiscaritasverbände gerne weiter.